50Hertz Transmission GmbH

Netzanschlussbedingungen

Netzanschluss- und Netzzugangsregeln der 50Hertz Transmission GmbH

Gemäß der Europäischen Binnenmarktrichtlinie Elektrizität sowie des Energiewirtschaftsgesetzes vom 7.7.2005 (EnWG) sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen angehalten, Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und zu veröffentlichen. Darüber hinaus haben sie nach
§ 20 Abs. 1 EnWG die Bedingungen für den Netzzugang zu veröffentlichen.

Zur Umsetzung dieser vorgenannten Bestimmungen werden durch die 50Hertz Transmission GmbH die "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln der 50Hertz Transmission GmbH - technisch-organisatorische Mindestanforderungen" veröffentlicht (s. Download unten).

Die "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" basieren auf dem "TransmissionCode 2007, Netz- und Systemregeln der deutschen Übertragungsnetzbetreiber".

In den "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" sind die technischen Mindestanforderungen für den Anschluss an das Übertragungsnetz von 50Hertz und Kriterien für die Einspeisung aus Erzeugungseinheiten (EZE), einschließlich solcher auf Basis Erneuerbarer Energiequellen, in der Regelzone von 50Hertz festgelegt. Insbesondere können bei Änderungen des tatsächlichen oder rechtlichen Umfeldes der Tätigkeit des Übertragungsnetzbetreibers (ÜNB) hierzu nähere Konkretisierungen erfolgen.

Weiterhin sind sowohl die Aufgaben der Systemführung, als auch die Wahrnehmung der Systemverantwortung des ÜNB für den Netzanschlusskunden klar beschrieben sowie deren Beteiligung an Systemdienstleistungen (SDL) festgelegt.

Diese Regeln werden Bestandteil der mit den Marktteilnehmern zu schließenden Netzanschluss- und Netznutzungsverträge.

Die Verpflichtung des Netzanschlusskunden ist es, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzzugang einzuhalten.

50Hertz behält sich vor, die Einhaltung der "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" zu überprüfen. Der Netzanschlusskunde wirkt in diesem Fall entsprechend mit.

Die "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" gelten sowohl für Netzanschlusskunden, die ihre technischen Anlagen erstmals an das Netz der 50Hertz anschließen, als auch für diejenigen, die ihre bereits angeschlossenen Anlagen ändern. Unter der Änderung einer Anlage werden sämtliche technische Änderungen verstanden, das heisst Umbau, Erweiterung, Rück- oder Abbau, die Änderung des elektrischen Klemmenverhaltens sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität, des Schutzkonzeptes oder der Sternpunktbehandlung.

50Hertz behält sich eine Anpassung oder Aktualisierung der "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" und dieser Information vor.

Die vorliegenden "Netzanschluss- und Netzzugangsregeln" sind inhaltlich identisch mit denen des Vorgängerunternehmens (Stand Mai 2008).
Es ist beabsichtigt, diese Regeln zum Ende des 1. Quartals 2010 zu aktualisieren.